Die Anfänge der Feuerwehr

Am 29.08.1739 erließ König Christian VI. die “Königliche Generale Brand-Gilde und Herrschaft Pinneberg”. Diese Verordnung regelte aber nicht nur die Feuerwehrversicherung, wie der Titel vermuten ließe, sondern im ersten Teil Bau- und Verhaltensvorschriften zur Feuerverhütung und im zweiten Teil die Brandbekämpfung, also die Feuerwehr.
Der Landdrost hatte einen angesehenen Mann als Branddirektor dem König zur Bestätigung vorzuschlagen. Der Branddirektor hatte mit einem bis fünf Brandaufsehern aus jedem Flecken oder Dorfe die Brandschau vorzunehmen. Jeder Haushalt war gehalten, genug Leuchten zu haben, damit kein offenes Licht verwendet werden mußte, regelmäßige Schornsteinreinigung eiserne Ofen- und Herdtüren, Tabakspfeifen nur mit Deckel waren vorgeschrieben. Die Heidereiter, die Vorläufer der Gendarmen, sollten jedes Abbrennen in der Feldmark verhindern. Zwecks Brandbekämpfung soll jeder Nachbar dem anderen zu Hilfe kommen. Dazu muss in jedem Hause der Ledereimer und ein Dachstuhl (an das Dach zu hängender Tritt), in jeweils zwei Haushalten eine 16-18 Fuß lange Leiter, für je vier Häuser ein Feuerhaken vorhanden sein. in Orten mit Pfannenhäusern mußten je zwei Einwohner eine Handspritze haben.
Die Einwohner beziehungsweise die Nachtwächter hatten sofort bei Brandgeruch Alarm zu schlagen, die Brandaufseher die Sturmglocke zu läuten hatten und das Signalhorn ertönen zu lassen. Auf dem Lande sollten Feuerreiter Hilfe aus den Nachbarorten holen. Alle Hauswirte mit Mägden und Knechten, ausgenommen (Ehe)Frauen und Kinder, hatten mit den Geräten, sowie mit Eimern und Kesseln zur Brandstätte zu eilen und dort den Anweisungen der Aufseher zu folgen. Fehlende bekamen Geldstrafe; mit diesen Beträgen wurden bei der Brandbekämpfung körperlich Geschädigte unterstützt. Im Versicherungsbereich wird deutlich, dass diese staatliche Versicherung an die Stelle der vielen kleinen privaten Gilden treten sollte. Staat regelmäßiger Beiträge wurden nach wie vor nur im Schadensfalle von den Nichtgeschädigten Umlagen erhoben.

[Quelle: VHS Geschichtswerkstatt]

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